Schon mal was von der EnEV und dem Energieausweis gehört?

Kaum zu glauben: Der Energieverbrauch durch Wohngebäude macht in Deutschland fast 50 % aus. Dieser soll mithilfe der EnEV (Energieeinsparverordnung) verringert werden.
Deshalb fordert die EnEV beim Neubau oder der Erneuerung von Außenbauteilen den Nachweis
des Wärmeschutzes. Das gesamte Gebäude wird mit seiner Anlagentechnik als Einheit betrachtet und der rechnerische Primär-Energiebedarf ermittelt. Dieser wird aktuell bei Neubauten in einem Energieausweis dokumentiert und ist als solcher bereits seit 2002 vorgeschrieben.

Seit 1. Juli 2008 sorgen Energieausweise nun auch bei Altbauten, die bis 1965 gebaut wurden für mehr Energieeinsparung und Transparenz. Ab Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen dann auch bei allen übrigen Wohngebäuden Pflicht. Für Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, so genannte, Nichtwohngebäude, ist der Energieausweis erst ab Juli 2009 Pflicht.

„Und was verbraucht Ihr Haus?“ Der Energieausweis zeigt es schwarz auf weiß!

Was für Kühlschränke und andere Haushaltsgeräte schon gängige Praxis ist, ist seit Juli 2008 auch für Gebäude Pflicht: die Dokumentation der »Energieeffizienz«. Denn die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden ein Ausweis über die Gesamtenergieeffi zienz vorgelegt wird.
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises darf 10 Jahre nicht überschreiten. Zudem sind dem Energieausweis Empfehlungen für die kosten- günstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.

Mehr Transparenz

Warum ein Energieausweis? Als eine Art Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude soll die Dokumentation der Energieeffizienz für mehr Transparenz beim potentiellen Käufer oder Mieter sorgen.

Der umfangreiche, bedarfsorientierte Energieausweis dokumentiert den Zustand von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger. Die Analyse dieser Werte stellt den rechnerischen „Norm“- Energieverbrauch des Gebäudes dar und ist aussagekräftig beim direkten Vergleich von Gebäuden ähnlicher Bauart.

Der einfachere, verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Abrechnungszeiträume. Er ist weniger aussagekräftig, da z. B. das persönliche Nutzerverhalten der Bewohner einen sehr starken Einfluss auf den Energieverbrauch von Gebäuden nimmt.

Wann verbrauchs-, wann bedarfsorientiert?

  • für Gebäude kleiner als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben
  • für Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen auf einen energetischen Stand gebracht worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
  • die Wahlfreiheit wird auch bei größeren Gebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten eingeräumt
  • der Energieausweis im Gebäudebestand wird ab dem 1. Juli 2008 Pflicht
  • Energieausweise, die schon vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden
  • Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren